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Arbeitslosigkeit im Landkreis Coburg aktuell im Mai: Deutlicher Anstieg in der Arbeitslosenstatistik zum Vorjahr

Die Arbeitslosenquote im Landkreis Coburg ist im Mai auf 4,0 Prozent gefallen. Lesen Sie alle wichtigen Infos zum Arbeitsmarkt in der Region.

Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg (Foto) Suche
Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg Bild: Pressebild der Bundesagentur für Arbeit

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Coburg?

Gute Nachrichten von der Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Coburg sank im Mai. Die Zahl der Arbeitslosen ging um 41 Personen und damit 2,0 Prozent auf 1.989 zurück. Ein Rückgang der Arbeitslosigkeit ist in den Monaten Mai und Juni nach Informationen der Bundesagentur für Arbeit üblich. Grund dafür sind vor allem mehr Einstellungen in Außenberufen, etwa im Baugewerbe und der Gastronomie.

Arbeitslosenquote im Landkreis Coburg im Mai 2024

Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 4,0 Prozent. Damit liegt die Quote über dem Landesdurchschnitt von 3,5 Prozent.

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen stieg um 12 oder 2 Prozent auf 602 Personen. Als langzeitarbeitslos gelten Menschen, die bereits ein Jahr oder länger arbeitslos gemeldet sind. Das trifft in der Coburg auf 30,3 Prozent der Arbeitslosen zu.

Arbeitslosigkeit in der Coburg niedriger als im Vormonat, aber höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum Mai des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Coburg um 275 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 16,0 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,5 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 3,5 Prozent betragen.

Junge Menschen haben es am Arbeitsmarkt schwerer

Nicht alle Bevölkerungsgruppen sind gleichermaßen von Arbeitslosigkeit betroffen. Teilweise kann die Arbeitslosenquote deutlich vom Durchschnittswert von 4,0 Prozent abweichen.
Junge Menschen sind in der Coburg häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als der Durchschnitt. Für unter 25-Jährige weist die Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitslosenquote von 4,1 Prozent aus. Ihre Arbeitslosenquote liegt damit 0,1 Prozentpukte über dem Durchschnitt. Auch Ältere sind häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen, für Menschen über 55 lag die Arbeitslosenquote bei 5,3 Prozent. Eine getrennte Quote wird außerdem für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft erhoben, sie lag im Mai bei 11,5 Prozent.

Bürgergeld in Arbeitslosenstatistik

Der Landkreis Coburg gehört zur Minderheit von Kreisen in Deutschland, in denen weniger als 50 Prozent der Arbeitslosen Bürgergeld beziehen. Im aktuellen Monat sind es 884 der insgesamt 1.989 Arbeitslosen und damit 44,4 Prozent. Die Zahl der Arbeitslosen mit Bürgergeldbezug lag um 9 höher als im Vormonat, was einer Zunahme von 1,0 Prozent entspricht.
Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Mit der Umbenennung einher ging auch eine Erhöhung der Zahlungen sowie einige weitere Änderungen.
Allerdings ist ein großer Teil der Bürgergeld-Beziehenden nicht arbeitslos gemeldet. Teilweise handelt es sich dabei um Beschäftigte oder Selbständige, die zwar mindestens 15 Stunden arbeiten und daher nicht arbeitslos sind, deren Einkommen aber nicht ausreicht und die daher ergänzend Sozialleistungen beziehen. Auch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern mit kleinen Kindern können Bürgergeld beziehen, ohne Arbeit zu suchen. Aus diesem Grund beziehen weiter mehr Menschen Bürgergeld, als Bürgergeldempfänger arbeitslos gemeldet sind.

Wer erhält im Landkreis Coburg Bürgergeld?

Insgesamt bezogen im Mai 2.702 Menschen Bürgergeld im Landkreis Coburg. Das ergab eine erste Schätzung der Bundesagentur für Arbeit. 1.886 Personen davon gelten als erwerbsfähig. Sie sind also mindestens 15 Jahre alt und haben weder das Rentenalter erreicht ("Regelaltersgrenze") noch sind sie wegen schwerer Krankheit dauerhaft erwerbsunfähig und beziehen eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei den nicht-erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehern handelt es sich überwiegend um Kinder. Wer die Regelaltersgrenze von aktuell rund 66 Jahren erreicht hat oder wegen schwerer Krankheit oder Behinderung nie wieder arbeiten kann, bezieht dagegen Sozialhilfe nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Im Vergleich zum Vormonat sank damit die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 11 Menschen, ein Rückgang um 0,4 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 66 Menschen höher, ein Plus von 1,7 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern sank die Zahl der Betroffenen im Vergleich zum Vormonat um 13 Personen, was einem Rückgang von 0,7 Prozent entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 13 Personen und damit 0,7 Prozent.

Wer zählt in die Arbeitslosenstatistik?

Um als arbeitslos gezählt zu werden, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Zunächst müssen die Personen bei einer Agentur für Arbeit, einem Jobcenter oder einem kommunalen Arbeitsamt gemeldet sein. Außerdem dürfen sie maximal 15 Stunden arbeiten und müssen an einer Arbeitsstelle von mindestens 15 Stunden interessiert sein. Wer eine Beschäftigung von zehn Stunden sucht, gilt also nicht als arbeitslos, wer eine Teilzeitbeschäftigung von 14 Stunden hat und seine oder ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden erhöhen will dagegen schon. Allerdings gibt es eine Reihe von gesetzlichen Einschränkungen. So werden beispielsweise Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsämter nicht als arbeitslos gezählt. Der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 ist dagegen keine Voraussetzung, um als arbeitslos gezählt zu werden.
Sie wollen weiterlesen? Lesen Sie auch unsere Beiträge zur Arbeitslosigkeit in Deutschland insgesamt, in Bayern oder anderen Bundesländern oder einen der weiteren 399 Beiträge zur Arbeitslosigkeit in den deutschen Landkreisen und Städten!
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 04.06.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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/roj/news.de

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